EU-Gerichtshof: Mündliche Verhandlung in der Rechtssache C-516/17 Spiegel Online - Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse
3. Juli 2018 - 11.00 Uhr
Ein Bundestagsabgeordneter hat die Spiegel Online GmbH vor
deutschen Gerichten auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt, nachdem diese
in einem Pressebericht auf ihrem Internetportal Links zu ein von ihm verfassten
Manuskript, in dem er sich zum Sexualstrafrecht geäußert hatte, sowie dem 1988
als Buchbeitrag erschienen Text gesetzt hatte. In dem Pressebericht vertrat die
Autorin die Ansicht, der Bundestagsabgeordnete habe die Öffentlichkeit
jahrelang hinters Licht geführt. Die Originaldokumente belegten, dass das
Manuskript nahezu identisch mit dem Buchbeitrag und die zentrale Aussage des
Bundestagsabgeordneten keineswegs im Sinn verfälscht worden sei. Der
Bundestagsabgeordnete sieht in der Veröffentlichung der Texte eine Verletzung
seines Urheberrechts. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH in diesem Zusammenhang
eine Reihe von Fragen zum Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts vorgelegt
(siehe auch Pressemitteilung des BGH Nr. 124/17). Heute findet die mündliche Verhandlung
vor der Großen Kammer des EuGH statt.